Die DRK-Schwesternschaften Kiel sind Zusammenschlüsse insbesondere von Frauen. Im Mittelpunkt steht die Ausübung des Pflegeberufes auf der Basis der berufsethischen Grundsätzen der Rotkreuzschwestern. Wir sind sowohl Gemeinschaft als auch berufliche Plattform und Netzwerk zugleich. Während ihres ganzen Berufslebens sind wir für unsere Mitglieder da.
Die Mitgliedschaft ist in der Satzung der Schwesternschaften geregelt. Die Aufnahme erfolgt nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, unabhängig von religiöser Zughörigkeit, kultureller und sozialer Herkunft oder politischer Weltanschauung. Auch eine außerordentliche und fördernde Mitgliedschaft ist möglich.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartnerin:
Stefanie Ströbel (Stellvertretende Vorsitzende)
Telefon 0431 122 11 21/17
Die DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. und die DRK-Anschar-Schwesternschaft Kiel e.V. sind eingetragene Vereine.
Die Schwesternschaften sind demokratisch aufgebaut. Das bedeutet, dass alle Mitglieder in der Mitgliederversammlung, im Beirat und im Vorstand über die vielfältigen Aufgaben und Weiterentwicklungen sowie der Satzung und der Mitgliederordnung der jeweiligen Schwesternschaft bestimmen. Vorstand und Beirat werden für 5 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
In Deutschland bestehen 30 DRK-Schwesternschaften, die vom Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. berufspolitisch vertreten werden.