Gesundheit ist nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ein Menschenrecht. Auch das deutsche Grundgesetz garantiert jedem Menschen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Trotzdem haben geflüchtete Menschen oft keinen hinreichenden Zugang zum Gesundheitswesen, da bei ihnen der Umfang der Gesundheitsversorgung von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland abhängt. Zudem sind Informationen zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten oft nur lückenhaft vorhanden.
Dieser Workshop beschäftigt sich mit den Fragen, die bei Mitarbeitenden aus dem Gesundheitsbereich immer wieder aufkommen: Bei welchem Aufenthaltstitel stehen den Patient:innen welche Leistungen zu? Über welche Wege werden diese bewilligt? Bringen Sie gern Ihre Fragen oder konkrete Fälle mit!
Prof. Dr. Shafaei beleuchtet in seinem Vortrag die rechtlichen Grundlagen der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten. Er ist seit 2020 Professor für Arbeits- und Sozialrecht am Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ der Fachhochschule Kiel. Zugleich ist er Vorsitzender der Schiedsstellen des Landes Schleswig-Holstein für die Eingliederungshilfe und die Sozialhilfe. Bis zu seiner Professur praktizierte er als Rechtsanwalt in Hamburg. Er forscht und lehrt seit über 20 Jahren u. a. zu sozial-, gesundheits- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.
Prof. Dr. Reza Fakhr Shafaei
Professor für Arbeits- und Sozialrecht, Fachhochschule Kiel
06.05.2025
9:00 bis 13:30 Uhr
Kosten: 108,- €
Heinrichs Familienhaus (Seminarraum im OG)
Kronshagener Weg 130 c, 24116 Kiel
Sabine Rehberg
0431 122 11-21
rehberg@heinrich-schwestern.de
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr nach Eingang einer Anmeldebestätigung unter Angabe Ihres Namens und des Kurstitels auf folgendes Konto:
Förde Sparkasse
IBAN: DE94 2105 0170 0000 1033 25
BIC: NOLADE21KIE
Tritt der/die Teilnehmer/in nach einer bereits verbindlichen Anmeldung 2 Wochen vor der Veranstaltung zurück, fallen Stornierungsgebühren von 25,- € an. Nach Ablauf der 2-Wochenfrist ist bei einer Absage oder bei krankheitsbedingtem Ausfall die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten, es sei denn, es kann ein/e Ersatzteilnehmer/in angemeldet werden.
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