Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und Familienhebammen haben die Aufgabe, die Elternkompetenz in Gesundheits- und Alltagsfragen zu stärken, die Selbsthilfe z. B. durch familiennahe Netzwerke zu fördern und die Gesundheit von Kindern bereits vor der Geburt zu schützen.
Die gemeinsame Qualifizierung findet in Kooperation zwischen der DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. und dem Hebammenverband Schleswig-Holstein e.V. statt.
Die Unterstützung durch die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen und Familienhebammen richtet sich insbesondere an belastete Familiensituationen, wie z.B.:
Ein gesundes Familienleben gibt Halt, Geborgenheit und Sicherheit. Es ist die Grundlage für das Wohlbefinden und die positive Entwicklung von Kindern. Doch die Anforderungen an den Familienalltag sind vielfältig und anspruchsvoll. Gerade in besonderen Lebenslagen und Krisensituationen ist eine professionelle Unterstützung und gezielte Stärkung der Eltern das gemeinsame Ziel der Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und den Familienhebammen. Zusammen stehen sie für den Schutz von Kindern.
• Die Teilnehmer professionalisieren ihre Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung.
• Sie werden befähigt, in familienorientierten Netzwerken mit anderen Berufsgruppen und Einrichtungen, wie z.B. Kinderärzten, Sozialpädagogen aus Kliniken oder Jugend- und Gesundheitsämtern sowie Frühförderungsstellen zusammen zu arbeiten.
• Sie können im Rahmen der Frühen Hilfen in der Konzeptentwicklung und den Multiplikatorenschulungen tätig werden
Die Qualifizierung richtet sich an examinierte Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und examinierte Hebammen, die im Bereich Frühe Hilfen, Familienberatung, -begleitung und der Familienfürsorge arbeiten und/oder ihre Expertise in diesem Bereich weiter entwickeln möchten.
Modul 1: 09.10. bis 12.10.2024
Modul 2: 20.11. bis 23.11.2024
Modul 3: 15.01. bis 17.01.2025
Modul 4: 12.02. bis 14.02.2025
Modul 5: 19.03. bis 22.03.2025
Modul 6: 09.04. bis 12.04.2025
Modul 7: 14.05. bis 16.05.2025
Modul 8: 11.06. bis 13.06.2025 (Prüfung und Abschluss)
Anmeldungen nehmen wir gern jederzeit entgegen.
3.900 Euro inkl. Lehrmaterialien und Prüfungsgebühr.
(Eine Zahlung in vier Raten ist möglich. Bitte sprechen Sie uns an.) Die Teilnehmenden der Qualifizierung können einen Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein von der Bundesstiftung Frühe Hilfen beantragen, wenn sie in den Frühen Hilfen tätig sind.
Ihre Ansprechpartnerinnen für Ihre Fragen:
Sabine Rehberg (Kursleitung)
Stefanie Ströbel (stellv. Vorsitzende)
Tel.: 0431.122 11 17/21
info@drk-schwestern-kiel.de
Die Teilnehmenden der Qualifizierung können von der Bundesstiftung Frühe Hilfen über das Land Schleswig-Holstein, bei einer Tätigkeit in den Frühen Hilfen, einen Zuschuss beantragen. Die Unterstützung kann erfolgen, wenn die teilnehmende Person nachweist, eine Tätigkeit als entsprechende Fachkraft in den Frühen Hilfen anzustreben. Hierzu ist der Nachweis bis spätestens drei Wochen vor Beginn des Kurses bei der DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. einzureichen.
Bei Interesse senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen, einen kurzen Lebenslauf und einen Nachweis für Ihre Berufsausbildung.
Für die Teilnahme an der Qualifizierung können 25 Fortbildungspunkte angerechnet werden.
Bitte melden Sie sich per Email bei uns an.
info@drk-schwestern-kiel.de
Ihre Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:
Sabine Rehberg (Kursleitung)
Stefanie Ströbel (Stellvertretende Vorsitzende)
Tel.: 0431.122 11 17/21
Bitte überweisen Sie nach Eingang der Anmeldebestätigung den Beitrag unter Angabe Ihres Namens und des Kurstitels (FGKiKP 2024) auf folgendes Konto:
Förde Sparkasse, BLZ 210 501 70, Kto 103325
IBAN: DE94210501700000103325
BIC: NOLADE21KIE
Tritt die/der Teilnehmer:in nach einer bereits verbindlichen Anmeldung bis zu 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn zurück, so fallen 150 Euro Stornierungsgebühren an. Erfolgt die Abmeldung später sind 25% der Teilnahmegebühren zu bezahlen. Bei Abbruch nach Antritt der Qualifizierung verpflichtet sich die/der Teilnehmer:in die Kursgebühren in voller Höhe zu zahlen.